Dämmen - BAFA Förderung nutzen

BAFA-Förderungen nutzen: Alles über Zuschüsse für Dämmmaßnahmen & Energieeffizienz. Mehr Komfort, weniger Kosten.

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist heutzutage ein wichtiger Schritt, um Energie zu sparen und die Umwelt zu schonen. Eine Möglichkeit, diese Sanierungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen, bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. In diesem Blogpost werden die verschiedenen Fördermöglichkeiten im Rahmen der BAFA genauer beleuchtet, um Hausbesitzern einen Überblick über die finanzielle Unterstützung bei Dämmmaßnahmen zu geben.

Was fördert das BAFA?

Das BAFA fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Bestandsgebäuden. Hierzu zählen beispielsweise die Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken, Kellerdecken und dem obersten Geschoss sowie die Erneuerung von Fenstern und Außentüren. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen und zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert.

Die Förderung ist dabei an bestimmte Voraussetzungen und technische Anforderungen geknüpft. So müssen beispielsweise die eingesetzten Baustoffe und die durchgeführten Maßnahmen bestimmte Anforderungen erfüllen, um förderfähig zu sein. Ausgezahlte Fördermittel müssen allerdings nicht zurückgezahlt werden.

Warum Dämmen?

Mit einer fachmännisch installierten Dämmung Ihrer Gebäudehülle stellen Sie sicher, Energie effizient nutzen zu können. Es wird weniger Energie benötigt, um das Haus im Winter warm und im Sommer kühl zu halten. Langfristig sparen Sie Energiekosten, erhöhen den Wohnkomfort durch ein besseres Raumklima und der Wert der Immobilie steigert sich ebenfalls.

Welche Dämmung für Ihr Haus in Frage kommt, hängt von vielen Faktoren und auch Präferenzen ab. Damit die Dämmung gefördert werden kann, müssen Mindestanforderungen erfüllt werden. Das wurde im Gebäudeenergiegesetz (GEG2024) festgelegt.

So müssen Dämmungen wärmebrückenminimiert und luftdicht ausgeführt werden. Beispielsweise muss bei einer Einblasdämmung in zweischaligem Mauerwerk, der Hohlraum vollständig ausgefüllt werden, mit einem Dämmstoff, der eine Wärmeleitfähigkeit von wenigstens 0,035 W/(mK) besitzt. 

Damit alle Anforderungen erfüllt werden, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit Spezialisten, wie Einfach Dämmen. So wird vorab genauestens geprüft, welche Dämmung optimale Ergebnisse für Ihr Haus erzielt.

Förderung von Einzelmaßnahmen

Im Rahmen der BAFA können Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden gefördert werden. Dazu zählen beispielsweise die Dämmung von Wänden, Dachflächen und Kellerdecken sowie der Einbau von effizienten Fenstern und Außentüren. Die Förderhöhe richtet sich dabei nach Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen.

Um die Förderung zu erhalten, müssen die Maßnahmen von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt und nach deren Abschluss fachgerecht dokumentiert werden. Darüber hinaus ist die Beantragung der Fördermittel vor Beginn der Maßnahmen erforderlich.

Voraussetzungen von Einzelmaßnahmen von Dämmung

Um von der BAFA Förderung für Einzelmaßnahmen von Dämmung profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind die wichtigsten Punkte, die beachtet werden sollten:

1. Geförderte Maßnahmen: Die Förderung erstreckt sich auf die Dämmung der Gebäudehülle, einschließlich Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen. Auch die Erneuerung oder Aufbereitung dieser Elemente kann gefördert werden.

2. U-Wert: Für die Förderung der Dämmung der Außenwände muss ein U-Wert von 0,20 W/(m²K) erreicht werden. Der U-Wert gibt an, wie gut ein Bauteil Wärme leitet. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung.

3. Förderfähige Kosten: Die förderfähigen Investitionskosten für Dämmung als Einzelmaßnahmen liegen bei max. 30.000 € pro Jahr pro Wohneinheit. Davon werden mind. 15 % gefördert, also bis zu 4.500 €. Es ist wichtig zu beachten, dass die Förderung auf die tatsächlich entstandenen Kosten begrenzt ist.

Insgesamt liegt die Höchstgrenze bei max. 60.000 € für die erste Wohneinheit pro Jahr. Hier könnte beispielsweise auch die Förderung des Heizungstausches mit einbezogen werden.

4. Antragstellung: Um die Förderung zu beantragen, müssen bestimmte Unterlagen und Nachweise eingereicht werden. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen, die die durchgeführten Maßnahmen und die entstandenen Kosten belegen. Auch muss der Antrag vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt und bewilligt werden.

 

Förderung eines Sanierungsfahrplans

Eine weitere Möglichkeit, von der BAFA Förderung zu profitieren, besteht in der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans. Dabei wird der energetische Zustand des Gebäudes analysiert und auf dieser Basis ein ganzheitlicher Sanierungsfahrplan erstellt. Dieser Plan umfasst verschiedene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und dient als Grundlage für die schrittweise Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Das BAFA bietet sogar eine Förderung für Energieberatung an. Dabei liegt der Fördersatz bei bis zu 50% der Kosten. Die maximale Höhe des Zuschusses hängt aber davon ab, um was für ein Gebäude es sich handelt, Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus.

Voraussetzungen für die BAFA Förderung im Rahmen eines Sanierungsfahrplans

Um die BAFA Förderung im Rahmen eines Sanierungsfahrplans in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind die wichtigsten Punkte aufgelistet:

1. Vor-Ort-Begehung durch einen Energieberater: Eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes durch einen qualifizierten Energie-Effizienz-Experten ist obligatorisch. Der Energieberater erstellt den Sanierungsfahrplan und berät den Gebäudeeigentümer bei der Auswahl der geeigneten energetischen Maßnahmen.

2. Anmeldung im BAFA Portal: Der Gebäudeeigentümer muss sich im BAFA Benutzerkonto anmelden, um die Förderung beantragen zu können. Dort werden alle relevanten Informationen zur Förderung und zum Sanierungsfahrplan bereitgestellt. Auch kann hierfür eine Vollmacht an den Energieberater ausgestellt werden.

3. Erfüllung der technischen Anforderungen: Die geplanten energetischen Maßnahmen müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen, um förderfähig zu sein. Diese Anforderungen werden im Sanierungsfahrplan festgelegt und vom Energieberater überprüft.

4. Einreichung des Förderantrags: Nach Erstellung des Sanierungsfahrplans kann der Gebäudeeigentümer den Förderantrag beim BAFA einreichen. Dabei müssen alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise eingereicht werden.

5. Umsetzung: Nach Bewilligung muss die Maßnahme innerhalb von 36 Monaten umgesetzt werden. Den Zeitraum kann man nicht verlängern lassen.

6. Nachweise: Nach der Umsetzung muss der technische Projektnachweis, inklusive aller anderen Nachweise und Rechnungen vom Energie-Effizienz-Experten überprüft und dann eingereicht werden, damit Zuschüsse ausgezahlt werden.  Das darf maximal 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums passieren, andernfalls ist der Antrag nicht mehr gültig.

Maximale Förderhöhe im Rahmen eines Sanierungsfahrplans

Die maximale Förderhöhe der BAFA Förderung im Rahmen eines Sanierungsfahrplans variiert je nach Art der geplanten Maßnahmen. Hier sind einige Beispiele für die maximale Förderhöhe:

· Einzelmaßnahmen: Für einzelne energetische Maßnahmen wie z.B. die Dämmung von Wänden, Dach oder Kellerdecke beträgt die maximale Förderhöhe in der Regel 20 % der förderfähigen Kosten.

· Paketmaßnahmen: Bei Paketmaßnahmen, bei denen mehrere energetische Maßnahmen kombiniert werden, kann die maximale Förderhöhe höher sein. Hier können bis zu 30 % der förderfähigen Kosten erstattet werden.

· Zusatzbonus: Wurde die Dämmung in dem vorher erstellten individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen, gibt es einen Bonus von zusätzlichen 5 %.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Förderhöhe von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z.B. der Art der Maßnahmen, dem Zustand des Gebäudes und der Energieeffizienzsteigerung. Daher ist es ratsam, sich vor Beginn der Sanierungsarbeiten genau über die Fördermöglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Weitere Fördermöglichkeiten

Neben den genannten Fördermöglichkeiten der BAFA gibt es weitere staatliche Förderprogramme und Zuschüsse, die die energetische Sanierung von Wohngebäuden unterstützen. Hierzu zählen beispielsweise Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie regionale Förderprogramme der Bundesländer und Kommunen. Die KfW bietet Ergänzungskredite, zusätzlich zur Zuschussförderung, von bis zu 120.000 € an, mit einkommensabhängigen Zinsvergünstigungen. Allerdings können die Ergänzungskredite nur von selbstnutzenden Eigentümern in Anspruch genommen werden.

Darüber hinaus können auch steuerliche Vorteile im Rahmen der Einkommensteuererklärung für energetische Sanierungsmaßnahmen geltend gemacht werden.  Im Schnitt können bis zu 20 % der Sanierungsmaßnahmen über 3 Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht werden. Die maximale Förderhöhe liegt bei 40.000 €

Zusammengefasst bietet die BAFA umfassende Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Dies schließt Maßnahmen wie Dämmung, Fenstererneuerung und Heizungsanlagenoptimierung ein. Neben der finanziellen Unterstützung für Einzelmaßnahmen können Hausbesitzer auch von einer Förderung für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans profitieren. Zusätzlich zu den BAFA-Fördermöglichkeiten stehen weitere Fördermittel von der KfW, regionale Programme und steuerliche Vorteilen zur Verfügung, um die energetische Sanierung weiter zu erleichtern und zu fördern.

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Blogartikel erstellt am
7.3.2024
Blogartikel aktualisiert am
18.3.2024
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